Description
Beschreibung§ 53 b StVZO schreibt vor, dass ab dem 01.01.1993 Hubladebühnen und ähnliche Einrichtungen an Fahrzeugen während des Betriebs durch gelbe Blinkleuchten und mindestens nach hinten wirkende retroreflektierende rot-weiße Hubladebühnen Warnmarkierungenen kenntlich gemacht sein müssen. Unsere Hubladebühnen Warnmarkierungen sind standardmäßig ausgerüstet mit einer Wechselhalterung, die dauerhaft an der Hubladebühne (Ladebordwand) befestigt wird.






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