Description
BeschreibungDas GHS-Symbol „Ausrufezeichen“ kennzeichnet verschiedene Gesundheitsgefahren niedriger Kategorie. Das Piktogramm ist eines der neu gestalteten GHS-Symbole und entspricht zum Teil dem Gefahrensymbol „Andreaskreuz“ gemäß Gefahrenstoffverordnung.
Die GHS-Kennzeichnung unterscheidet zwischen akuten und chronischen Gesundheitsgefahren unterschiedlicher Gefahrenkategorien. Viele Substanzen niedriger Gefahrenkategorien, die nach der Gefahrstoffverordnung mit dem Andreaskreuz gekennzeichnet wurden, sind nach GHS-Verordnung mit dem Symbol „Ausrufezeichen“ dargestellt. Das betrifft insbesondere Stoffe und Gemische, die Augen, Haut oder Atemwege reizen, eine betäubende oder toxische Wirkung haben. Bei einer stärkeren Toxizität bzw. Reizwirkung kommen je nach Kategorie die GHS-Piktogramme „Ätzwirkung“ oder „Gesundheitsgefahr“ zur Anwendung.
Das Gefahrensymbol „Ausrufezeichen“ kann allein stehen oder zur zusätzlichen Kennzeichnung bestimmter Kategorien eingesetzt werden, z. B. als Ergänzung zum GHS-Symbol „Ätzwirkung“.
Das GHS-Zeichen GHS 07 „Ausrufezeichen“ erhalten Sie bei uns aus selbstklebender Folie für eine unkomplizierte Anbringung. Alle GHS-Symbole liefern wir in verschiedenen Größen gemäß CLP/GHS.






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