Description
BeschreibungDas
Verkehrsschild „Ende einer Tempo 20-Zone“ mit der
VZ 274.2-20 zeigt dem Verkehrsteilnehmer das Ende einer verkehrsberuhigten Tempo 20-Zone an. Der Beginn der verkehrsberuhigten Zone wird dementsprechend durch das Verkehrszeichen „Beginn einer Tempo 20-Zone“ (VZ-Nr. 274.1-20) angezeigt. Beide Verkehrsschilder sind identisch; das Schild am Ende der verkehrsberuhigten Zone ist jedoch durchgestrichen und farblos gehalten.
Dieses
Verkehrsschild 274.2-20 mit Geschwindigkeitsbegrenzungen unter 30 km/h werden vor allem in verkehrsberuhigten Geschäftsbereichen verwendet. Verkehrsschilder mit Geschwindigkeitsbegrenzungen von 10 oder 30 km/h zeigen im Inneren des Verbotszeichens die entsprechende Geschwindigkeitsangabe.
Ebenso wie alle anderen Verkehrsschilder gilt das
Verkehrszeichen VZ 274.2-20 „Ende einer Tempo 20-Zone“ für alle Verkehrsteilnehmer, also für Kraftfahrzeuge, Radfahrer, Fußgänger und auch für Reiter.
Material:
- Flachform : 2 oder 3 mm starkes Aluminiumblech
- Rundform : 2 mm starkes Aluminiumblech
- Alform : 2 mm starkes Aluminiumblech
Bauart und Montage:
- Flachform: flach, Befestigung mittels Rohrschellen
- Rundform: umgebördeltes Randprofil, Befestigung mittels Edelstahl-Klemmschellen
- Alform: umlaufenderAluminium -Profilrahmen, Befestigung mittels Alform-Klemmschellen






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