Description
BeschreibungDas
Verkehrszeichen „Fußgängerüberweg, Aufstellung links“ mit der
VZ 101-21 weist den Verkehrsteilnehmer darauf hin, dass im Fahrbahnverlauf ein Fußgängerüberweg folgt. Das Zeichen steht am linken Fahrbahnrand und zeigt einen von links kreuzenden Fußgänger. Für eine Kennzeichnung am rechten Fahrbahnrand wird dementsprechend das
Verkehrszeichen 101-11 „Fußgängerüberweg, Aufstellung rechts“ verwendet.
Das
Verkehrsschild „Fußgängerüberweg“ bedeutet nicht, dass der Fußgänger Vorrang hat. Es ruft den Fahrzeugführer lediglich zu erhöhter Vorsicht auf und schließt zugleich den Vertrauensgrundsatz aus. Das bedeutet, dass sich der Verkehrsteilnehmer hier nicht auf das richtige Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer – in diesem Fall der Fußgänger – verlassen darf.
Der Fahrzeugführer sollte mit mäßiger Geschwindigkeit an den Übergang heranfahren und nicht überholen. Außerdem darf er in einem Bereich von 5 Metern vor und hinter dem Übergang nicht parken.
Das
Verkehrszeichen „Fußgängerüberweg“ wurde zum 01.04.2013 abgeschafft. Es bleibt aber noch bis zum 31.08.2019 gültig.
Ebenso wie alle anderen Verkehrsschilder gilt das
Verkehrszeichen VZ 101-21 „Fußgängerüberweg, Aufstellung links“ für alle Verkehrsteilnehmer, also für Kraftfahrzeugführer, Radfahrer, Reiter und auch für Fußgänger.
Material:
- Flachform : 2 oder 3 mm starkes Aluminiumblech
- Rundform : 2 mm starkes Aluminiumblech
- Alform : 2 mm starkes Aluminiumblech
Bauart und Montage:
- Flachform: flach, Befestigung mittels Rohrschellen
- Rundform: umgebördeltes Randprofil, Befestigung mittels Edelstahl-Klemmschellen
- Alform: umlaufenderAluminium -Profilrahmen, Befestigung mittels Alform-Klemmschellen






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