Description
BeschreibungDas Kombischild „Kopfschutz benutzen“ weist auf Bereiche hin, in denen nur mit Schutzhelm gearbeitet werden darf. Das Gebotsschild ist für die Beschilderung von Baustellen und anderen Arbeitsbereichen vorgeschrieben, in denen eine erhöhte Unfallgefahr besteht. Das gilt insbesondere für Arbeiten mit schwebenden Lasten, ungesicherten Geräten sowie für alle Bereiche, in denen die Gefahr von Kopfverletzungen durch herabfallende Gegenstände besteht.
Kennzeichnen Sie Gefahrenzonen durch international gültige Gebotsschilder und weisen Sie Ihre Mitarbeiter unmissverständlich auf die geltende Helmpflicht hin. Das Tragen von Sicherheitshelmen trägt wesentlich zur Sicherheit am Arbeitsplatz bei und kann im Ernstfall lebensgefährliche Kopfverletzungen verhindern.
Unsere Kombischilder sind für die Gebotskennzeichnung gemäß DIN ENISO 7010und ASR A 1.3 (2013) vorgesehen. Wir liefern Ihre Gebotszeichen in zwei verschiedenen Formaten ausKunststoffoder selbsthaftender Folie.
Farbgebung:
Sicherheitsfarbe des Gebotszeichens nach DIN 5381 blau und nachRAL5005 signalblau. Kontrastfarbe und Farbe des Bildzeichens nach DIN 5681 weiß und RAL 9003 signalweiß.






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