Description
BeschreibungDas Verbotszeichen „Kopfsprung verboten“ kommt überall dort zum Einsatz, wo eine erhöhte Verletzungsgefahr bei Kopfsprüngen besteht. Dazu zählen zum Beispiel flache Uferbereiche, felsige Gewässerränder und Schwimmbecken mit unzureichender Beckentiefe. Bei Missachtung der Verbotskennzeichnung besteht die Gefahr von schweren Kopfverletzungen und Ertrinken.
Kennzeichnen Sie Gefahrenbereiche durch aussagekräftige Verbotsschilder, um schweren Badeunfällen vorzubeugen. Das Verbotsschild „Kopfsprung verboten“ erhalten Sie bei uns als witterungsbeständigesAluminium -Schild mit 16 Metern Erkennungsweite gemäßISO 20712 -1.
Farbgebung:
Sicherheitsfarbe der genormten Verbotsschilder bzw. Verbotszeichen nach DIN 5381 rot undnachRAL3001 signalrot. Kontrastfarbe und Farbe des Bildzeichens nach DIN 5681 weiß und RAL 9003 signalweiß. Die Farbe des Bildzeichens der Verbotsschilder nach DIN 5381 ist RAL 9004 signalschwarz.






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