Description
BeschreibungDas
Verkehrsschild „Ufer“ mit der
VZ 101-53 zeigt dem Verkehrsteilnehmer an, dass in geringer Entfernung ein Ufer folgt. Auf diese Weise soll rechtzeitig vor Fähranlegern, Bootsstegen und ähnlichen abrupten Ufern gewarnt werden.
Das
Verkehrszeichen „Ufer“ kann Flüsse, Seen und andere Gewässer kennzeichnen. Auch innerhalb geschlossener Ortschaften ist das Anzeigen von Ufern durch Verkehrsschilder möglich. Das
Verkehrszeichen 101-53 „Ufer“ wird jedoch nur verwendet, wenn die Straße direkt an ein unbeschranktes Ufer führt, das auch nicht anderweitig abgesperrt ist. In abgetrennten Hafengebieten werden jedoch keine entsprechenden Verkehrsschilder aufgestellt.
Das
Verkehrsschild „Ufer“ kann durch
Zusatzzeichen ergänzt werden, auf denen die Entfernung zum Ufer genannt wird. Auch die Fahrgeschwindigkeit kann mithilfe von Zusatzzeichen beschränkt werden.
Das Verkehrsschild „Ufer“ wurde zum 01.04.2013 abgeschafft. Es bleibt noch bis zum 31.08.2019 gültig.
Ebenso wie alle anderen Verkehrsschilder gilt das
Verkehrszeichen VZ 101-53 „Ufer“ für alle Verkehrsteilnehmer, also für Kraftfahrzeugführer, Radfahrer, Reiter und auch für Fußgänger.
Material:
- Flachform : 2 oder 3 mm starkes Aluminiumblech
- Rundform : 2 mm starkes Aluminiumblech
- Alform : 2 mm starkes Aluminiumblech
Bauart und Montage:
- Flachform: flach, Befestigung mittels Rohrschellen
- Rundform: umgebördeltes Randprofil, Befestigung mittels Edelstahl-Klemmschellen
- Alform: umlaufenderAluminium -Profilrahmen, Befestigung mittels Alform-Klemmschellen






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