Description
BeschreibungDas
Verkehrsschild „Verbot für Mofas“ mit der
VZ 257-50 verbietet die Ein- und Durchfahrt für alle Mofas. Das Mofa darf jedoch im beschilderten Bereich geschoben werden.
Dieses
Verkehrszeichen 257-50 entspricht dem Zeichen Nr. 250 für allgemeines Fahrverbot (roter Kreis mit weißer Innenfläche). Im Innenraum des Kreises wird jedoch durch ein Mofa-Piktogramm das spezielle Ein- und Durchfahrtsverbot für Mofas angezeigt. Für Verbote anderer Verkehrsmittel werden dementsprechend die übrigen Verkehrsschilder mit den VZ-Nummern 251 – 261 verwendet.
Das Fahrverbot im angezeigten Bereich umfasst alle Abzweigungen, die nur über die gesperrte Straße zugänglich sind. Das
Verbotszeichen VZ 257-50 kann durch eine zeitliche Befristung relativiert werden, z. B. „20.00 – 06.00 Uhr“. In diesem Fall ist nur für diesen Zeitraum die Ein- und Durchfahrt verboten. Das bedeutet jedoch nur ein Fahrverbot, kein Parkverbot. Verkehrsteilnehmer, die innerhalb der erlaubten Zeiten in die gesperrte Straße einfahren, dürfen auch während der gesperrten Zeiten weiterhin parken.
Anders als die allgemeinen Verkehrsschilder gilt das
Verkehrszeichen VZ 257-50 „Verbot für Mofas“ ausschließlich für Mofas.
Material:
- Flachform : 2 oder 3 mm starkes Aluminiumblech
- Rundform : 2 mm starkes Aluminiumblech
- Alform : 2 mm starkes Aluminiumblech
Bauart und Montage:
- Flachform: flach, Befestigung mittels Rohrschellen
- Rundform: umgebördeltes Randprofil, Befestigung mittels Edelstahl-Klemmschellen
- Alform: umlaufenderAluminium -Profilrahmen, Befestigung mittels Alform-Klemmschellen
Bestellhinweis: Bitte bestellen Sie das gewünschte Befestigungsmaterial separat dazu. Ronden mit Durchmesser 420 mm und einer Materialstärke von 3 mm erhalten Sie auf Anfrage.






Reviews
There are no reviews yet.